Pflegezielsetzung

„Nichts gedeiht ohne Pflege, und die vortrefflichsten Dinge verlieren durch unzweckmäßige Behandlung ihren Wert“ (Peter Josef Lenné).

Der wohl berühmteste und meist zitierteste Satz des Gartenkünstlers Peter Josef Lenné (1789-1866) über Grünflächenpflege ist heute noch so aktuell wie damals. Er faßt mit wenigen Worten gute Pflege und gute Pflegeplanung zusammen:

„Pflege fördert das Gedeihen von Pflanzungen und Gestaltungen, muß zweckmäßig sein und dient der Werterhaltung.“ Soweit das allgemein akzeptierte Ziel.

Diese Pflege ist eine Pflege, die weitestgehend einen statischen Zustand erhalten soll.

Ausgangspunkt ist die Planung und Gestaltung einer Grünfläche nach einer – zur Zeit der Entstehung – gewünschten Zielsetzung.

Die historische Zielsetzung ist z.B. in gartendenkmalpflegerischen Untersuchungen zu erheben (Parkpflegewerke).

Bei zeitgenössischen Grünflächen erfolgt nach Planung und Bau zunächst die Fertigstellungspflege nach DIN 18916 und gegebenenfalls die Entwicklungspflege nach DIN 18919. Beide sollen den funktionsfähigen Zustand der Pflanzungen und Gestaltungen erzielen.

Die an die Entwicklungspflege anschließende, oder als Ergebnis gartendenkmalpflegerische Parkpflegewerke empfohlene, Unterhaltungspflege nach DIN 18919, zielt darauf ab, die Grünfläche gemäß der ursprünglichen Zielsetzung zu pflegen und zu unterhalten.

Kurz gesagt: Rasen bleibt Rasen, Beet bleibt Beet, und zwar in der ursprünglich geplanten Pflanzenzusammensetzung.

Allerdings enthalten die Normen für die Pflege, wie z. B. die DIN 18919, Begrifflichkeiten wie „in der Regel“ oder „nach Bedarf“ die Interpretationen unterworfen sind.

Die Fragen der Pflege: „Wann ist Pflege zweckmäßig? Welche Pflege fördert das Gedeihen von Pflanzungen und Gestaltungen? Wie soll Pflege beschaffen sein um der Werterhaltung zu dienen?“ muß jede Organisation, die für Pflege verantwortlich ist, für sich selber beantworten.

In der Praxis reicht die Spannweite der Interpretationen von der „Pflege zur Erhaltung eines statischen Zustandes“ (s.o.), „Pflege zur dynamischen Substanzerhaltung“, „der an Nutzerwünschen orientierten Pflege“ bis hin zu der „die Ressourcen minimierenden Pflege“ entschieden.

Pflege zur dynamischen Substanzerhaltung einer Grünfläche

Die Planungsidee für eine Grünfläche – sei sie nun historisch oder zeitgenössisch – wird bei der dynamischen Substanzerhaltung einer Grünfläche durch Pflege als Pflegeziel gesetzt.

Es ist im Rahmen dieser Planungsidee möglich, Gestaltungselemente zu verändern, wenn es die aktuelle oder veränderte Nutzung erforderlich macht. Beispielsweise können intensive Rasen in Wiesen umgewandelt, die Höhe von Hecken kann aus Sicherheitsgründen reduziert oder wassergebundene Wegedecken können asphaltiert werden, so lange die Gestaltungsidee der Grünfläche in seiner Gesamtheit erhalten bleibt.

Nutzerorientierte Pflege

Eine an den Wünschen der Nutzer orientierten Pflege sieht die Gestaltung und die Auswahl der Pflanzungen einer Grünfläche als eine ursprüngliche Idee an, die je nach Bedarf und nach Notwendigkeiten der Nutzungen verändert oder gewandelt werden kann.

Bei dieser Sichtweise rückt die gartenarchitektonische oder landschaftsarchitektonische Gestaltung in den Hintergrund. Im Rahmen eines – unter Umständen kaufmännisch-technisch ausgerichteten – Facility Management wird die Pflege und Unterhaltung von Grünflächen den Ansprüchen unterworfen, die „Kunden“ oder „Nutzer“ an sie stellen. Sie formulieren ihren Gestaltungs- und Pflegeanspruch, eventuell wird dieser auch durch Beschwerden ausgedrückt (siehe dazu auch Niesel, A. (Hrsg.) 2011: Grünflächenpflegemanagement, Stuttgart, S. 112, ff.). Das Pflegeziel wird an diesen Gestaltungs- und Pflegeanspruch angepaßt, ebenso die Kosten.

Der Status einer Grünfläche wandelt sich von einem – in sich und funktionsgerecht – durchdachten gestalterischen Gesamtwerk hin zu einem an Nutzerwünsche angepaßten („Alltags-„) Objekt. Mögliche übergeordnete Werte wie z. B. kulturelle Werte, ökologische Werte oder auch ästhetische Werte von Grünflächen als Elemente des Stadtgrüns bleiben unberücksichtigt, so sie nicht von Eigentümern und Nutzern anerkannt werden.

Ressourcen minimierende Pflege

Übergeordnete, historische, kulturelle, auch volkswirtschaftliche Werte spielen in der die Ressourcen minimierenden und ressourcenorientierten Pflege von Grün- und Parkanlagen nur noch eine sehr untergeordnete Rolle.

Die Zielsetzung für die Pflege richtet sich nach dem Leitsatz: „Welche pflegerischen Eingriffe sind erforderlich, um die Nutzung einer Grün- und Freifläche gerade noch zu ermöglichen“.

Unter „Ressourcenorientierung“ wird hierbei nicht der nahezu selbstverständliche Grundsatz verstanden, stets zu prüfen, ob eine bestimmte Tätigkeit mit möglichst geringem Einsatz von Personal, Technik, Material und Finanzmittel erfolgt (Minimalprinzip).

Die Ressourcenorientierung unterliegt in diesem Standard der öffentlichen Grünflächenpflege dem Leitsatz: „Wie wenig müssen wir pflegen, damit die notwendigsten Funktionen auf einem untersten Standard erhalten werden, die Sicherheit gewährleistet wird und die Nutzer sich nur geringfügig über die Mängel beschweren.“

Werterhaltung von Grün, zukunftsorientierte Funktionen oder historische Aspekte spielen in der die Ressourcen minimierenden Pflege keine Rolle mehr.

Für Grünflächen werden Abschreibungen berechnet und eine komplette Erneuerung wird nach einem bestimmten Nutzungszeitraum eingeplant. Pflege erfolgt nur dann, wenn sie der Sicherheit oder dem Abwenden von Nutzerbeschwerden dient.